Frage an die Erfurter Stadtverwaltung wegen dem Stadionumbau

Von | 29. Juni 2011

Die Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates der Stadt Erfurt,

27 Millionen Euro kostet der Umbau des Stadions; rund 4,8 Millionen beträgt der Eigenanteil der Stadt Erfurt [1].
Die Erfahrungen in Jena [2] haben leider gezeigt, dass der Umbau des Stadions entgegen der ursprünglichen Pläne
doch zu keiner Multifunktionsarena führt und zusätzliche Mehrkosten für dringend notwendige „Infrastrukturmaßnahmen“
(z.B. Parkhaus, Straßenbau) auf die Stadt Jena zukommen.

Zu den konkreten Fragen:
– Liegen schon geeignete Betreiberkonzepte für das zukünftige Stadion vor?
– Welche Kosten können zusätzlich auf die Stadt Erfurt zukommen, bspw. für Infrastruktur
(v.a. Parkplätze, Zufahrtsstraßen), Lärmschutzmaßnahmen, laufende Kosten (Betriebskosten, Versicherungen, Arbeitskräfte)?
Referenzen:
[1] http://jena.bewegungsmelder.de/Artikel/13648471
[2] http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Doch-ein-reines-Fussball-Stadion-in-Jena-740380001

Hier die Antwort vom OB:

Sehr geehrter Herr Beuster,

zum jetzigen Zeitpunkt können Ihre beiden Fragen zum Stadionumbau noch nicht umfassend beantwortet werden, da sie Gegenstand von laufenden Planungen und deshalb noch nicht abschließend entschieden sind. Im Einzelnen kann ich Sie wie folgt informieren:

Frage 1: Liegen schon geeignete Betreiberkonzepte für das zukünftige Stadion vor?

In Presseveröffentlichungen wurde bereits dargestellt, dass das Steigerwald-stadion in eine polyvalent nutzbare Multifunktionsarena umgebaut werden soll. Welches das am besten geeignete Betreiberkonzept ist, um eine solche Nutzungskonzeption am effektivsten umsetzen zu können, ist noch offen. Grundsätzlich sind verschiedene Modelle möglich, die jedoch einer intensiven Prüfung unter Hinzuziehung externen Sachverstandes bedürfen. Diese Untersuchungen wurden eingeleitet. Ergebnisse sind jedoch erst zu einem späteren noch nicht genau zu definierendem Zeitpunkt zu erwarten.

Frage 2: Welche Kosten können zusätzlich auf die Stadt Erfurt zukommen?

Die Antwort zu möglichen Zusatzkosten für Infrastrukturmaßnahmen wie z. B. PKW-Stellplätze, Zufahrtsstraßen oder Lärmschutz ist u. a. vom Ergebnis des einzuleitenden B-Planes abhängig. Dem Stadtrat wird deshalb ein Bebauungs-planvorentwurf in der Sitzung am 06.07.11 vorgelegt. Der Vorentwurf umreißt dabei schematisch das Planungsanliegen, soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ermöglichen.

Im Rahmen einer Umweltprüfung wird eine Auseinandersetzung mit allen Schutzgütern erfolgen. Dazu werden u. a. umfassende verkehrliche und schalltechnische Gutachten erarbeitet und Variantenuntersuchungen erfolgen. Im Ergebnis werden Vorschläge für Optimierungsmöglichkeiten im Stellplatz-und Veranstaltungsmanagement erwartet. Nach den einzelnen Nutzungsbausteinen und baulichen Bausteinen der Multifunktionsanlage wird nach dem derzeitigen Kenntnistand davon ausgegangen, dass sich aus rein bauordnungsrechtlicher Betrachtung kein substantieller Mehrbedarf an Stellplätzen ergeben wird. Nach dem noch zu konkretisierenden Nutzungskonzept ist bislang auch nicht von einem erhöhten tatsächlichen Kfz-Stellplatzbedarf gegenüber der aktuellen Situation auszugehen.

Ob es aus Zweckmäßigkeitserwägungen ungeachtet dessen sinnvoll ist, kurz-, mittel-, oder langfristig eine Erweiterung des Stellplatzangebotes in der Nähe des Stadions vorzunehmen, soll im Rahmen der entsprechenden gutachterlichen Untersuchungen im Planverfahren geklärt werden. Ein qualifizierter Stellplatzbedarf ist entsprechend im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung zu ermitteln.

Eine belastbare Kostenangabe ist zum derzeitigen Zeitpunkt aus den vorgenannten Gründen nicht möglich.

Sehr geehrter Herr Beuster, sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 10, Absatz 1, Satz 3 und 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat dürfen „Fragen zu Angelegenheiten, die in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln sind,… nicht zur Sitzung des Stadtrates gestellt werden. Das Gleiche gilt für Fragen zu Tagesordnungspunkten der gleichen Stadtratssitzung und Angelegenheiten, für die der Stadtrat unzuständig ist.“

Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass Ihre Anfrage nicht in der Stadtratssitzung behandelt werden kann. Eine Kopie dieses Schreiben geht allen Fraktionen des Stadtrates zu.

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