Frage an die Erfurter Stadtverwaltung wegen dem Kultur- und Freizeitzentrum (KuFZ)

Von | 31. August 2011

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates der Stadt Erfurt,

Am 18. Juli sollte der Abriss des ehemaligen Kultur- und Freitzeitzentrums KuFz fortgesetzt werden [1]. Doch bisher ist nichts geschehen. Dem gingen schon Unterbrechungen der Abrissarbeiten im April diesen Jahres voraus. [2]

Unsere Fragen deshalb:

  1. Wann wird der Abriss endlich fortgesetzt und endgültig beendet?
  2. Was ist an den Gerüchten dran, dass nur Geld für den Abriss von zweidritteln des KuFz zur Verfügung stehen? [1] Wenn dies zutreffen sollte: Was passiert mit dem restlichen Drittel?
  3. Wie soll es in Zukunft mit der Informationspolitik in Sachen KuFz weiter gehen? Was ist geplant, um vor allem die direkten Anwohner über die Bauarbeiten zu informieren?
  4. Sind in dem Konzept des „Nahversorgungszentrums“ auch kulturelle Möglichkeiten wie z.B. Angebote für Jugendliche vorgesehen

[1] http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Bagger-fuhren-nach-zwei-Stunden-wieder-ab-987977717

[2] http://www.tlz.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/KuFZ-Abriss-wieder-gestoppt-2111683970

Antwort:

Sehr geehrter Herr Beuster,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gestatten Sie mir vor der eigentlichen Beantwortung Ihrer Fragen einige allgemeine Informationen.

Durch die Stadt Erfurt wurde am 23.09.2009 mit Beschluss-Nr. 1660/09 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19/2009 vom 09.10.2009) der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes MOP596 „Moskauer Platz“ bestätigt und daraufhin vom 19.10.2009 bis 20.11.2009 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Ein für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlicher Durchführungsvertrag wurde Anfang 2010 zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geschlossen. Damit war im Jahr 2010 die Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Nahversorgungszentrums gegeben.

7. Wann wird der Abriss fortgesetzt und endgültig beendet?

Der organisatorische Ablauf privater Baumaßnahmen -wie hier vorliegend -kann von der Stadtverwaltung Erfurt nicht beeinflusst werden. Auch ist ihr zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder der Vorhabenträger noch das beauftragte Bauunternehmen auskunfts- oder rechenschaftspflichtig. Der Vorhabenträger hat sich vertraglich zur Fertigstellung des Vorhabens bis zu einem bestimmten Termin gebunden.

2. Stimmt es, dass nur Geld für den Abriss von zwei Dritteln desKuFzzur Verfügung steht? Wenn dies zutreffen sollte: Was passiert mit dem restlichen Drittel?

Die Zusammenhänge im privatwirtschaftlichen Bereich zwischen Auftraggeber und ausführender Firma für den Abriss sind hier nicht bekannt, und die Stadtverwaltung ist nicht berechtigt, weitergehende Informationen oder Auskünfte über die Beauftragung und die finanziellen Bedingungen einzuholen oder diese weiterzugeben.

3.    Wie soll es in Zukunft mit der Informationspolitik in Sachen KuFz weitergehen? Was ist geplant, um vor allem die Anwohner des Moskauer Platzes über die Bauarbeiten zu informieren? Gegenwärtig ist es der Stadtverwaltung nicht möglich, die Bürgerinnen und Bürger über weitergehende Angaben zu informieren. Auch die Meldung aus der Thüringer Landeszeitung vom 26. August 2011 war ihr vorher nicht bekannt. Sie kann auch heute weder bestätigt noch dementiert werden.

Sollten sich im weiteren Bauablauf Veränderungen ergeben und diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können, werden die Stadtverwaltung und der Vorhabenträger einen geeigneten Weg der Veröffentlichung finden.

4.    Sind in dem Konzept des „Nah Versorgungszentrums „auch kulturelle Möglichkeiten wie z. B. Angebote für Jugendliche vorgesehen (Bibliothek)?

Wie im oberen Abschnitt beschrieben, liegt der Bebauung am Moskauer Platz ein vom Stadtrat bestätigter Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan MOP596 „Moskauer Platz“ zugrunde. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan regelt die Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung. Das Vorhaben „Nahversorgungszentrum“ wurde im Durchführungsvertrag hinsichtlich der Nutzung konkretisiert, wonach ein Nahversorgungszentrum mit einem Angebot von zentrumsrelevanten Sortimenten der Nah- und Grundversorgung sowie Dienstleistungen einschließlich einer Stellplatzanlage für den Kundenverkehr realisiert werden sollen. Weitere Nutzungen, wie für kulturelle und soziale Zwecke, über diese momentane Planung hinaus wären entsprechend der Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan möglich, sind aber gegenwärtig vom Vorhabenträger nicht vorgesehen. Das Bauvorhaben wird unter wirtschaftlichen und wirtschaftlich vermarktbaren Gesichtspunkten geplant und realisiert.

Die Stadt- und Regionalbibliothek verfügt neben der Hauptbibliothek über die Kinder- und Jugendbibliothek und eine Fahrbibliothek sowie sechs StadteiIbibliotheken, wovon sich eine direkt im unmittelbar angrenzenden Ortsteil Berliner Platz (Entfernung ca. 700 m) befindet.

Sehr geehrter Herr Beuster, die Stadtratssitzung beginnt um 17:00 Uhr, Sie haben während der Sitzung die Möglichkeit, zwei sachliche Nachfragen zu stellen. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 3. Mai 2011 dürfen die Stadtratssitzungen aufgezeichnet und im Internet verbreitet werden. Wenn Sie mit einer Aufzeichnung Ihrer Nachfragen nicht einverstanden sind, so bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.