Der Landeswahlausschuss funktioniert ähnlich dem Bundeswahlausschus. Es gibt einen Landeswahlleiter, der die Versammlung leitet, 5 Beisitzer aus den Parteien im Bundestag und 2 weitere Besitzer als berufene Richter, insgesamt also 8 Menschen, die abstimmen.
Von den „etablierten“ Parteien sind alle zugelassen wurden, also CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke, Freie Wähler, NPD und Piraten. Jeweils einstimmig außer bei den Freien Wählern mit einer Enthaltung.
Die nicht etablierten, aber vom Bundeswahlausschuss zugelassenen Parteien mussten, um zugelassen werden 1914 Unterstützerunterschriften sammeln.
Dabei wurde die AfD, mit 3469 Unterstützerunterschriften; die MLPD, mit 2202 Unterstützerunterschriften; die Republiker, mit 2067 Unterstützerunterschriften und die ÖDP, mit 2194 Unterstützerunterschriften zugelassen.
Bemerkenswert war, dass die Vertrauensperson der MLPD als einzige der anwesende Partein kritisiert hat, dass auch faschistische Parteien zugelassen werden, die, eigentlich hätten verboten müssen.
Bei den Republikanern hatte die Nummer 3 auf der Bewerberliste keine Wählbarkeitsbescheinigung nachgeliefert. Nach Angaben der Vertrauensperson hatte sie einen Unfall und liegt derzeit im Koma. So konnte die Liste nur mit 5 Bewerbern, statt mit 6 bestätigt werden.
Nicht zugelassen wurden Pro Deutschland, mit 162 Unterstützerunterschriften; Die PARTEI, mit 79 Unterstützerunterschriften und die Partei der Vernunft mit 521 Unterstützerunterschriften.
Die Vertrauensperson von Die PARTEI merkt an, dass sie auf dem Thüringentag sammeln wollten, dort aber von der Polizei entfernt wurden.
Während der Sitzung gab es Getränke und jeder hatte ein hübsches Namensschlid. ich musste noch einen Zettel unterschreiben, auf dem dasteht, dass bei Menschen mit mehreren Namen nur der erste Vorname auf dem Wahlschein erscheint.