Sehr geehrter Herr Beuster, herzlichen Dank für Ihre Anfragen
1. Bundesgartenschau 2021
– Welche Konzepte gibt es, um die Erfurter Bürger bei der weiteren Planung und Umsetzung der BUGA 2021 möglichst ohne große Hürden mit einzubeziehen?
– Wann gibt es die ersten konkreten Pläne für die BUGA 2021, die auch
öffentlich von den Bürgern der Stadt Erfurt eingesehen werden können?
Die umfassende Einbindung und Beteiligung der Bürger an der inhaltlichen Diskussion und Entscheidung zur BUGA-Gestaltung soll wesentlicher Bestandteil des weiteren Planungsprozesses sein. Über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt wird bereits ständig über den Stand der Arbeiten informiert.
Eine offizielle Internetpräsentation der Landeshauptstadt Erfurt zur Bundesgartenschaubewerbung 2021 mit Online – Forum zur BUGA -Bewerbung wurde bereits eingerichtet und der Förderverein „Freunde der Bundesgartenschau Erfurt 2021“ gegründet. Insbesondere über die Fördervereine können interessierte Unternehmen und Privatpersonen, die nicht direkt in den Planungsprozess eingebunden sind, zusammengeführt werden und so direkten Eingang zum Bundesgartenschauprojekt finden.
Die für den Zeitraum Ende 2012 und 2013 avisierten Wettbewerbsverfahren sollen mit einer Bürgerbeteiligung erfolgen, um auf eine breite Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft in der Bevölkerung zu stoßen. Die Ergebnisse sollen bewusst in der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden.
2. Bürgerinformationssystem
– In der Fragestunde an den Oberbürgermeister vom 05.04.2011 bei Radio F.R.E.i. sagt der Oberbürgermeister, dass ein Bürgerinformationssystem installiert werden soll, um Bürger den Zugang zu Stadtratsprotokollen und Beschlüssen zu geben. Wie ist der aktuelle Stand dieses Bürgerinformationssystems und wird das noch dieses Jahr kommen?
Zur Sitzung des Stadtrates am 29.02. wird die Drucksache „Einführung des Bürgerinformationssytems“ DS 1467/10 voraussichtlich abschließend beraten. Sollte ein Beschluss erfolgen, soll nach der derzeitigen Zeitplanung die Freischaltung aml 6.04.201 2 erfolgen.
3. Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Stadträte
– Gibt es Pläne, Nebeneinkünfte der Stadträte, die mit dem politischen Amt in Verbindung stehen, zu veröffentlichen. Wenn ja, in welcher Form wird dies geschehen?
Die Höhe der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ergibt sich aus § 16 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt. Diese kann eingesehen werden.
Sehr geehrter Herr Beuster, die Stadtratssitzung beginnt um 17:00 Uhr, Sie haben während der Sitzung die Möglichkeit, zwei sachliche Nachfragen zu stellen. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 3. Mai 2011 dürfen die Stadtratssitzungen aufgezeichnet und im Internet verbreitet werden. Wenn Sie mit einer Aufzeichnung Ihrer Nachfragen nicht einverstanden sind, so bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen.