Fragen an die Stadtverwaltung wegen Öffentliche Räume, Bildungs- und Teilhabepaket und Radwege in Erfurt vom 03.05.2012

Von | 3. Mai 2012

Sehr geehrter Herr Beuster,    Erfurt, 0 2. MAI 2012

herzlichen Dank für Ihre Anfragen.

1. Öffentliche Räume für politische und kulturelle Betätigung

–    Wie viele öffentliche Räume für politische und kulturelle Betätigung stehen derzeit in Erfurt für eine Benutzung zur Verfügung? Wie ist deren derzeitige Auslastung?

–    Ist für die Zukunft angedacht, weitere Räume für politische und kulturelle Betätigungen von Bürgern seitens der Stadt bereit zu stellen?

Für Versammlungen und Aufzüge gilt zunächst Artikel 8 des Grundgesetzes.

Danach haben alle Deutschen das Recht, sich „ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“. Für Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel gilt nach dem Versammlungsgesetz zusätzlich eine Anmeldepflicht.

Für Informationsstände kann grundsätzlich für alle Standorte im Stadtgebiet ein Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gestellt werden. Je nach brandschutzrechtlicher, städtebaulicher und verkehrsrechtlicher Bewertung erfolgt unter Beachtung eventuell stattfindender Veranstaltungen oder Kundgebungen die Bescheidung. Der Fischmarkt und der Willy-Brandt-Platz stehen für Informationsstände grundsätzlich n icht zur Verfügung.

Vermietungen von Räumen in städtischen Gebäuden an politische Parteien werden auf Grund des Neutralitätsgebots der Verwaltung nicht vorgenommen. Stadtratsfraktionen sind davon, einschließlich der Zahlung eines Mietzinses, befreit.

Für kulturelle Betätigung stehen in der Kulturdirektion die Einrichtungen

–    Kulturforum Haus Dacheröden, Anger 37 und

–    Künstlerwerkstätten, Lowetscher Str. 42c zur Verfügung.

Für Konzerte wird der Große Saal im Haus der sozialen Dienste vermietet

Als kulturelle Betätigung könnte natürlich auch der Besuch der Museen oder der Kunsthalle ausgelegt oder verstanden werden. Insofern lässt die Anfrage eine weit gefasste Interpretation zu. Es wäre also von Vorteil, Ihre Frage dahingehend zu präzisieren.

Ähnlich verhält es sich mit der Formulierung der „derzeitigen Auslastung“. Leider haben Sie keine Kriterien genannt, nach denen belastbare Aussagen möglich wären. Natürlich werden kulturelle Einrichtungen, in denen Einmietungen möglich sind, nachgefragt. Diese Einrichtungen sind jährlich, unter Berücksichtigung der Anordnung und Lage der vorhandenen Räumlichkeiten sowie der Art der Veranstaltungen, de facto ausgelastet.

Durch die Stadtverwaltung wird mit Rathaus, Bürgerhäusern in der Stadt und auch in den Stadt-und Ortsteilen und den genannten kulturellen Einrichtungen, ein umfangreiches Raumangebot vorgehalten. Hinzu kommen noch die vielfältigen Angebote gastronomischer, kirchlicher oder privater Einrichtungen. Angesichts dieser Vielfalt einerseits und den finanziellen Rahmenbedingungen andererseitst, erscheint die Schaffung weiterer Angebote durch die Stadt weder leistbar noch notwendig.
2.    Bildungs- und Teilhabepaket

–    Wie viele der erhaltenen Gelder des Bildungs- und Teilhabepaketes wurden in Erfurt 2011 tatsächlich verteilt?

–    Was geschieht mit dem eventuell übrig gebliebenen Ce Id des Bildungs- und Teilhabepaketes in 2011?

Die Einnahmen zur Finanzierung der Bildungs- und Teilhabeleistungen beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt 2.899.057 EUR für Leistungen nach § 28 SGB II, § 6 BKGG und für die SchuIsozialarbeit, die ebenfalls aus diesen Einnahmen finanziert werden sollten. Dem gegenüber standen Ausgaben für die Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 28 SGB II und § 6 BKGG von insgesamt 1.865.768 EUR zuzüglich ca. 140.000 EUR für Sch u Isozia la rbeit, so dass ein Überschuss von 893.289 EUR entstand. Im Ergebnis hat die Stadt, ohne Berücksichtigung der Verwaltungskosten, mehr Gelder eingenommen als ausgegeben. Die Gesamtausgaben für alle Leistungsbezieher und die Schulsozialarbeit betrugen ca. 2.085.938 EUR.

Unter Berücksichtigung der entstandenen Verwaltungskosten ergibt sich folgender Stand: Im Einführungsjahr 2011 mussten einmalige Investitionen getätigt werden, so z. B. für die Einrichtung des zweiten Bürgerservice und für die Datentechnik der neuen Mitarbeiter. Diese Kosten belaufen sich auf rund 85.000 EUR. Mit der Bearbeitung der Leistung sind ständig zehn Mitarbeiter befasst, zusätzlich entstand ein erheblicher Mehraufwand auch auf Leitungsebene. Die Kosten einschließlich der notwendigen Sachkosten beliefen sich in 2011 auf schätzungsweise 500.000 EUR. Nicht eingerechnet ist hier der Mehraufwand, der an den Schulen, in den Kita’s und bei Vereinen und Verbänden entstand. Würden all diese Kosten erfasst und gegengerechnet, dürften die Mittel des Bundes auch 2011 aufgebraucht sein.

Im Übrigen gilt für den Haushalt entsprechend § 16 ThürGemHV das Gesamtdeckungsprinzip.

Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts dienen insgesamt zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts, soweit nichts anderes bestimmt ist. Da es sich ausdrücklich nicht um zweckgebundene Einnahmen handelt, gehen die restlichen Mittel in den Gesamthaushalt ein. Mit dem Jahresabschluss 2011 stehen die Mittel nicht mehr zur Verfügung, sie fließen insgesamt in den Haushaltsausgleich des Jahres 2011.

3.    Radwege in Erfurt

–    Wie können sich Bürger an der Erstellung des Radwegkonzepts beteiligen?

Der Verkehrsentwicklungsplan Teilkonzept Radverkehr wird als konzeptionelle Planung im Auftrag des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bereich Verkehrsplanung durch ein externes Büro seit Ende 2011 erarbeitet.

Der Beteiligungsprozess war von Anfang an auf die Arbeit eines projektbegleitenden Arbeitskreises ausgelegt, der in drei workshopartigen Sitzungen die Erarbeitung des Teilkonzeptes Radverkehr begleitet und inhaltlich diskutiert. Bisher wurden bereits 2 Workshops durchgeführt. Dieser Arbeitskreis setzt sich neben Vertretern der Stadtratsfaktionen, der Verwaltung, der Polizei vor allem aus interessierten Interessenverbänden zusammen, die die gesamte Breite der Meinungsvielfalt zum Thema Radverkehr repräsentieren und somit eine Multiplikatorenfunktion wahrnehmen.

Darüber hinaus sind in die Erarbeitung bereits die zahlreichen Wünsche der Bürger und Ortsteilvertretungen, die in den vergangenen Jahren an die Verwaltung herangetragen wurden, eingeflossen. Ein weiterer Schwerpunkt waren auch die Anregungen der Bürger zum Thema Radverkehr aus den Internetforen zum Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt sowie zum Klimaschutzkonzept, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurden.

Mit der Fertigstellung des Radverkehrskonzeptes ist frühestens Anfang 201 3 zu rechnen. Dann wird das erarbeitete Konzept auch in das Internet eingestellt und den Bürgern somit nochmals die Möglichkeit einer umfassenden Meinungsbildung gegeben. Es ist aber nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um ein gesamtstädtisches Routenkonzept handelt, welches im Ergebnis auch Ausbauprioritäten festlegt aber nicht die Ausbildung und Konfliktbereiche jeder einzelnen Radverkehrsanlage regeln wird.

Sehr geehrter Herr Beuster, die Stadtratssitzung beginnt um 17:00 Uhr, Sie haben während der Sitzung die Möglichkeit, zwei sachliche Nachfragen zu stellen. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 3. Mai 2011 dürfen die Stadtratssitzungen aufgezeichnet und im Internet verbreitet werden. Wenn Sie mit einer Aufzeichnung Ihrer Nachfragen nicht einverstanden sind, so bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen.

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