1. Wie viele Einnahmen sind für die Stadt Erfurt 2011 durch die Kulturförderabgabe zu verzeichnen und mit wie viel wird 2012 gerechnet?
Die Stadt Erfurt hat im Jahr 201 1 953.106,52 EUR eingenommen. Für das Jahr 2012 werden 1.430.000,00 EUR an Einnahmen erwartet.
2. Gibt es einen Rückgang an Übernachtungen in Erfurt seit Einführung der Kulturförderabgabe?
Seit Einführung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt (KASErf) zum 1. Januar 2011 gibt es keinen Rückgang der Übernachtungszahlen. Die Übernachtungszahlen sind im Vergleich der Jahre sogar angestiegen.
Zur Verdeutlichung ein Auszug aus den Daten des Thüringer Landesamtes für Statistik:
Übernachtungen insgesamt2010 2011 2012 bis 30.09. 2012
Stand 30.06. 325.467 326.165 343.220
Stand 30.09. 535.566 521.959 547.625
Stand 31.12. . 726.662 726.056
3. Gibt es schon eine Idee, wie zweifelsfrei überprüft werden kann, ob der Übernachtungskunde aus beruflichen oder privaten Gründen die Übernachtung in den Beherbergungsbetrieben nutzt?
Nach der Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe ist Abgabenschuldner der Übernachtungsgast. Dieser hat gesetzliche Mitwirkungspflichten im Steuererhebungsverfahren wahrzunehmen; Rechtsgrundlage ist § 1 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) i.V.m. § 90 Abgabenordnung (AO). Für beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen hat er/sie die Möglichkeit, eine Eigenerklärung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben oder einen sonstigen geeigneten Nachweis zu erbringen. Dies dient der Abteilung Steuern zur Prüfung im Erhebungsverfahren. In begründeten Einzelfällen kann die Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, weitere Prüfungen vornehmen und auch ggf. ein Bußgeldverfahren einleiten (vgl. § 10 KASErf).