Sehr geehrte Damen und Herren,
durch den Tarifwechsel des VMT zum 01. Januar 2014 wurden die 4-Fahrten-Karten teurer. In diesem Zusammenhang verlieren die schon vor 2014 verkauften Karten zum 01. April 2014 ihre Gültigkeit. Zwar dürfen dann im April, laut der AGB des VMT, die Karten auch einen Monat weiter beim Verkehrsunternehmen umgetauscht werden, danach sind die Karten aber völlig wertlos.Daher meine Fragen:
1. Gibt es juristische Prüfungen, inwiefern diese Regelung rechtskonform ist?
2. Was spricht dagegen, dass die ausgegebenen Karten ihre Gültigkeit behalten?
3. Gibt es eine Schätzung, was die EVAG durch diesen Tarifwechsel (durch Entwertung der alten Fahrscheine) zusätzlich einnimmt?
Sehr geehrter Herr Beuster, zur Beantwortung Ihrer Anfrage hinsichtlich des Tarifwechsels EVAG/VMT und der Gültigkeit der Fahrkarten wurde der Vorstand der EVAG um eine Zuarbeit gebeten. Aus dieser geht Folgendes hervor:
Mit dem Tarifwechsel des VMT zum 1. Januar 2014 haben sich Fahrpreise geändert. In diesem Zusammenhang verlieren die vor 2014 verkauften Karten zum 1. April 2014 ihre Gültigkeit. Laut der AGB
des VMT können die Fahrscheine noch einen Monat beim Verkehrsunternehmen umgetauscht werden.Ihre Fragen kann ich daher wie folgt beantworten:
Zu 1. Gibt es juristische Prüfungen, inwiefern diese Regelung rechtskonform ist? Weder bei der EVAG noch beim Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) liegen Informationen vor, dass diese Regelung in den genehmigten VMT-Tarifbestimmungen geltendem Recht widerspricht.
Zu 2. Was spricht dagegen, dass die ausgegebenen Karten ihre Gültigkeit behalten? Regelmäßig werden die Tarife der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde in Deutschland fortgeschrieben, um die Ertragssituation zu stärken und Zuschussbedarfe vor dem Hintergrund steigender Kosten für Instandsetzung, Kraftstoffe etc. stabil zu halten. Die Möglichkeit einer langfristigen Bevorratung würde die Einnahmesituation hinsichtlich der Höhe und Kontinuität der Zahlungen gefährden.
Zu 3. Gibt es eine Schätzung, was die EVAG durch diesen Tarifwechsel (durch Entwertung der alten Fahrscheine) zusätzlich einnimmt? Fahrgäste bevorraten sich im Regelfall für die folgenden Wochen. Durch die dreimonatige Möglichkeit, Fahrkarten auch nach dem Tarifwechsel zu verwenden und anschließend umzutauschen, existiert eine kundenorientierte Lösung. Eine Auswertung, welche im Vorverkauf erworbenen Fahrkarten nicht genutzt werden, ist nicht möglich. In den Vorjahren hat die EVAG stets kundenorientierte Kulanz hinsichtlich einer Annahme von Fahrkarten zum Umtausch nach dem 4. Monat gewährt.