Vielleicht sollte ich zuerst einmal erklären, wie ich auf die Idee gekommen bin, eine solche Anfrage zu stellen.
Am 08.03.2016 kam mir über Twitter dieser Polizeibericht in die Timeline. Die hohe Zahl der Anzeigen brachten meine Aufmerksamkeit und ich las mir den Artikel genauer durch. Darin fielen mir einige Dinge auf, die ich, für normale Fahrscheinkontrollen seltsam fand. Zum einem ist darin von einem Handy die Rede, welches als gestohlen gemeldet wurde und zum anderem der Fund von Marihuana bei einem anderem Fahrgast. Ich fragte mich, wie man bei einer Fahrscheinkontrolle denn herausfinden kann, ob ein Handy als gestohlen gemeldet wurde oder ob Marihuana gefunden wurde, ohne dass die Taschen da genauer kontrolliert wurden.
Mit diesen Fragen im Kopf, stellte ich am 21.03.2016 diese Anfragen zur Einwohnerfragestunde:
Im Polizeibericht vom 08.03.2016 teilte die Polizei mit, dass sie im Rahmen eines Einsatzes in den Erfurter Straßenbahnen mit zwölf Beamten in Zivil fast 40 Anzeigen aufgenommen hat. Dazu meine Fragen:
1. Gab es einen konkreten Anlass zur Durchführung dieser Kontrollen?
2. Gab es dabei auch Taschenkontrollen und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
3. Falls es Taschenkontrollen gab, wurden alle Taschen durchsucht und wenn nicht, nach welchen Kriterien wurden die Personen ausgewählt, deren Taschen durchsucht wurden?
Daraufhin kam am 23.03.2016 die Antwort vom Bürgerbeauftragten der Stadt:
Sehr geehrter Herr Beuster,
hiermit übersende ich Ihnen die Beantwortung der EVAG zu Ihrer Anfrage:
„1. Die Polizisten begleiteten die von der EVAG beauftragten Fahrausweisprüfer, die täglich im Liniennetz unterwegs sind. Diese Zusammenarbeit ist vertraglich geregelt und findet mehrfach jährlich statt.
2. Durch die Fahrausweisprüfer erfolgten keine Taschenkontrollen. Auf welcher Grundlage die Kontrollen der Polizei erfolgten, kann nur direkt dort erfragt werden.
3. entfällt“
Sehr geehrter Herr Beuster, eine Behandlung Ihrer Frage im Rahmen der Einwohnerfragestunde des Stadtrates ist leider nicht möglich, da dafür die Voraussetzungen nicht gegeben sind („Die Fragen müssen sich auf allgemeine Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Erfurt beziehen. … Das Gleiche gilt für Fragen zu Angelegenheiten, für die der Stadtrat unzuständig ist.“).
Nun mag es vielleicht meine eigene Naivität sein, aber ich dachte bisher immer, dass die Straßenbahnen der Stadt Erfurt zum Wirkungsbereich der Stadt Erfurt gehörten. Deshalb stellte ich ja die Fragen zur Einwohnerfragestunde. Ich dachte mir, dass die Verwaltung am ehesten die Antworten von den jeweiligen Stellen bekommen könnte.
So eine Rückmeldung überrascht mich dann aber schon etwas.