Ich komme nicht umhin zu ranten.
Grund hierfür ist die Handhabung der Plakatierung zum Bundestagswahlkampf. Föderalismus in allen Ehren, aber was man da erlebt, sprengt den Rahmen der Vernunft und befindet sich mindestens in den Randbereichen meines Verständnisses von Demokratie und geht teilweise sogar darüber hinaus.
Es wäre natürlich vollkommen naiv zu glauben, dass es eine einheitliche Regelung gibt, an die sich alle Parteien zu halten haben. Nein, so naiv waren wir Thüringer Piraten nicht. Deshalb hat unser Landesvorstand bereits im April diesen Jahres alle Gemeinden in Thüringen per E-Mail, mit der Bitte um Auskunft zu den Anforderungen und dem Genehmigungsverfahren der Wahlkampfplakatierung zur Bundestagswahl, angeschrieben.
Gemeinden, die auf diese erste E-Mail nicht reagierten wurden noch einmal erinnert und im weiteren sogar per Briefpost angeschrieben. Bei über 900 Thüringer Gemeinden ist das beileibe kein Pappenstiel. Wer jetzt aber denkt, dass dies dazu geführt hat, dass wir jetzt von jeder Thüringer Gemeinde eine Antwort haben – weit gefehlt. Bei mehr als der Hälfte der Gemeinden steht eine Antwort immer noch aus.
Ich freue mich jedoch darüber, dass die Verwaltungsgemeinschaft Dermbach zu der auch mein Heimatort Weilar gehört, nicht nur zu den ersten Gemeinden in Thüringen gehörte, die sich zeitnah rückgemeldet haben, sondern auch die Gemeindeverwaltung, welche uns mitteilte, dass man sich maßgeblich nach einem Thüringer Runderlass aus dem Jahre 1999 richtet, keine weiteren Bedingungen aufgestellt hat.
Wer nun denkt, dass man einfach davon ausgehen kann, dass all jene Gemeinden, die sich bisher nicht gemeldet haben, ebenfalls diesen Runderlass als Maßgabe heran ziehen, der irrt sich gewaltig.
Im Runderlass steht zum Beispiel, dass es generell sinnvoll ist, 2 Monate vor der Wahl das Plakatieren kostenfrei zu erlauben. Auch Infostände der Parteien sollten in dem gleichen Zeitraum kostenfrei anzumelden sein.
In Thüringen haben wir jedoch eine Bandbreite von Daten, an denen die Plakatierung frühestens erlaubt ist, die von Ende Juni bis Mitte August reicht. Jetzt einfach Plakate zu hängen, ohne sich vorher noch einmal telefonisch rückzuversichern, kann bei den Gemeinden, deren Antwort noch aussteht, schnell dazu führen, dass die Plakate abgehangen werden müssen oder aber eine kostenpflichtige Sondernutzung fällig wird.
Aber das ist noch nicht alles. Auch wenn das Gesetz regelt, dass das Plakatieren selbst kostenfrei sein muss, hält das Gemeinden nicht davon ab, für die Ausstellung der Genehmigung bei den Verwaltungsgebühren ordentlich hinzulangen. So findet zum Beispiel Arnstadt, dass das Ausfertigen eines solchen Bescheides eine Kostennote in Höhe von 65 Euro durchaus rechtfertigt. Ja, richtig gehört – nur für das Ausfertigen einer Erlaubnis zur Plakatierung. Rechnen wir einmal kurz nach: Thüringen hat über 900 eigenständige Gemeinden – wenn diese alle eine solche Kostennote ansetzen, würde das landesweite Plakatieren 58.500 Euro kosten. Der Landesverband der Piraten Thüringen hat aber gerade einmal 25.000 Euro für den gesamten Wahlkampf zur Verfügung. Und davon müssen primär Plakate und Infomaterial beschafft werden. Es kann sich also jeder leicht ausrechnen, dass wir den Wahlkampf beerdigen könnten, wenn alle Gemeinden so dreist zulangen.
Aber keine Angst, es geht noch undemokratischer. In Thüringen gibt es nach meinem bisherigen Kenntnisstand mindestens eine Gemeinde, welche die Anzahl der maximal zu hängenden Wahlplakate nach den Ergebnissen der letzten Bundestagswahl bemisst. Die großen Volksparteien bekommen ein größeres Kontingent eingeräumt, als die kleineren Parteien. Entschuldigung, aber an dieser Stelle müssen sich jedem halbwegs demokratisch denkenden Menschen große Sorgenfalten in die Stirn eingraben. Aktuell laufen die Verhandlungen mit der betreffenden Gemeinde noch. Ich bin gespannt, ob man sich von einer demokratischeren Handlungsweise überzeugen lässt.
Aber das ist noch nicht alles, mit dem man gerade auch kleinere Parteien an den Rand der Verzweiflung bringen kann.
So sind die Stadtväter und -mütter unserer lieben Landeshauptstadt Erfurt schon vor vielen Monden (das war auch 2009 schon so) auf die Idee gekommen, dass alle Parteien ihren Wunsch zu plakatieren bitte derart einreichen, dass nicht nur die Anzahl der insgesamt zu hängenden Plakate vorab mitgeteilt werden muss, nein, man will auch haargenau wissen, in welcher Straße man plant Plakate aufzuhängen. Nein, das ist kein Witz.
In Anbetracht solcher Auflagen ist man ja schon heilfroh, wenn man nur die Auflage bekommt, jedes aufgehangene Plakat mit einer vom Amt zugeteilten Berechtigungsmarke zu versehen. Diese Anforderungen werden zum Beispiel von Bad Salzungen und der Gemeinde Moorgrund im Wartburgkreis gestellt.
Noch so eine richtig schöne Auflage, die ein Schlag ins Gesicht der kleineren Parteien ist – das Abhängedatum. Da gibt es doch tatsächlich Gemeinden, die die Plakate spätestens zwei oder sogar einen Tag nach der Wahl abgehangen haben wollen. Bei Zuwiderhandlung wird natürlich gleich mit deftigen Kostennoten gedroht.
Als Fazit bleibt, dass die großen Volksparteien viele dieser Probleme einfach mit Manpower oder mittels Geld „erschlagen“ können. Kleine Parteien, die ohnehin schon durch ein schmales Budget sehr viel an Eigenleistung erbringen müssen, werden durch solche Auflagen doppelt bestraft.
Eine landesweite Vereinheitlichung der Prozesse, oder wenigstens einen zentralen Ansprechpartner bei dem die Auflagen der Gemeinden gesammelt werden und abrufbar sind und über den die Beantragung geregelt wird, wäre hier mehr als wünschenswert.
Die aktuellen Handhabung stellt für mich ganz klar eine strukturelle Benachteiligung kleinerer Parteien dar! Sie sprengt den Rahmen der Vernunft und befindet sich mindestens in den Randbereichen meines Verständnisses von Demokratie und geht teilweise sogar darüber hinaus, wie bereits eingangs erwähnt.