Fragen an den Stadtrat zum Streaming vom 15.10.2013

Von | 25. November 2013

Im März 2011 trat die Zeitungsgruppe Thüringen (ZGT) mit der Bitte an die Stadtverwaltung  heran, den öffentlichen Teil von Stadtratssitzungen der Stadt Erfurt als Live-Stream auf dem Online Portal der Zeitungsgruppe zu zeigen. Dem schloss sich eine umfangreiche Prüfung an. Im Ergebnis hat der Hauptausschuss mit Beschluss 0497/11 der Übertragung wie folgt zugestimmt:

1.  Der beantragten Live-Übertragungen der Stadtratssitzungen im Internet als Live-Stream und einer Speicherung der Daten bis zur nächst folgenden Stadtratssitzung durch die Zeitungsgruppe Thüringen bzw. den durch sie beauftragten technischen Dienstleister, wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt, die einen ordnungsgemäßen Ablauf der Stadtratssitzung gewährleisten sollen:
Die Kameraposition und die technischen Rahmenbedingungen werden vor der jeweiligen Stadtratssitzung durch das Hauptamt festgelegt. Es darf nur der jeweilige Redner am Rednerpult und das Präsidium hinter dem Rednerpult aufgezeichnet werden.

  • Eine Aufnahme der Zuschauer-Empore und des Stadtratssitzungssaales ist nicht zulässig.
  • Durch die Verwaltung wird der ZGT vor Beginn der Stadtratssitzung mitgeteilt, welche Personen einer Übertragung widersprochen haben. In der Sitzung können durch die Stadtratsvorsitzende weitere Personen benannt werden. Diese Personen dürfen nicht gefilmt werden.
  • Im Übrigen ist die ZGT für die rechtmäßige Live-Übertragung der Stadtratssitzung verantwortlich.

2.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Umsetzung mit der ZGT abzustimmen.

Die Übertragung durch die ZGT wurde im Anschluss auch durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) geprüft. Im Ergebnis teilte dieser mit, dass diese Art der Übertragung derzeit nicht zu beanstanden ist. Er wies aber darauf hin, dass aufgrund der derzeitigen Rechtslage eine Videoübertragung von Stadtratssitzungen im Internet durch die Kommune mangels einer spezialgesetzlichen Rechtsgrundlage als unzulässig zu betrachten ist.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Wer hat die Urheberrechte an den gestreamten Aufnahmen der Stadtratssitzung?

Wie eben dargestellt, darf die ZGT die Stadtratssitzung unter den im
Beschluss 0497/11 genannten Bedingungen übertragen.

2. Was kostet das Streaming der Stadt Erfurt?

Bisher zahlt die Stadtverwaltung Erfurt der ZGT für diese Übertragung kein Entgelt.

3. Warum kann die Stadt Erfurt den Stadtrat nicht aus eigenen Kräften streamen?

Auf die Rechtsauffassung des TLfDI wird verwiesen.

4. Wieso werden keine öffentlichen Ausschüsse gestreamt?

Die ZGT beantragte nur die Übertragung der Stadtratssitzung.

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